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Abstimmungsparolen für den 13. Februar 2022

21. Januar 2022 – Der Parteitag vom 20. Januar 2020 hat die Parolen für die Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 gefasst.

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative „Tier- und Menschenversuchsverbot“

Die Initiative fordert eine Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen nicht mehr importiert werden dürfen, Zudem soll Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhalten wie diejenige mit Tierversuchen.

Die Schweiz hat bereits heute eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche. Tierversuche werden nur sehr restriktiv bewilligt und streng überwacht.

Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz kaum mehr neue Medikamente oder auch Impfstoffe. Die Forschung sowie die Entwicklung von Arzneimitteln oder Impfstoffen würden massiv eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert, was der angestrebten Verbesserung des Tierwohls einen Bärendienst erweisen würde.

In der Diskussion zeigt der Parteitag viel Verständnis für das Anliegen der Initianten, kann aber die radikale Ausgestaltung der Initiative nicht unterstützen. Die Mitte Schaffhausen fasst daher einstimmig die NEIN-Parole.

Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung»

Die Initiative will Tabakwerbung – auch für elektronische Zigaretten – überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, z.B. in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Werbung für Tabakprodukte unterliegt bereits heute diversen Einschränkungen. Verboten sind Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Die meisten Kantone kennen bereits heute noch weitergehende Einschränkungen, etwa betr. Werbung auf Plakaten und im Kino oder bei Veranstaltungen. Die Initiative würde ein weitgehendes Werbeverbot einführen; solche Werbeverbote sind in anderen Ländern weitgehend erfolglos geblieben, in Italien raucht trotz einem der strengsten Gesetze Europas jeder dritte Sechzehnjährige. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments in Form des neuen Tabakproduktegesetzes verstärkt den Jugendschutz und ermöglicht weiterhin Werbung, die sich an Erwachsene richtet.

Der Parteitag diskutiert die Vorlage. Es gibt wiederum viel Sympathie für die Initiative, die mit dem Jugendschutz grundsätzlich ein wichtiges Anliegen verfolgt. Dennoch kann sich die Mitte Schaffhausen mit den verlangten Werbeverboten nicht anfreunden; diese sind gut gemeint, aber wenig zielführend, denn alle bisherigen Erhebungen zeigen klar, dass Jugendliche aus anderen Gründen als wegen der Tabakwerbung zu rauchen beginnen. Daher fasst der Parteitag wiederum einstimmig die NEIN-Parole.

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Standortattraktivität auswirkt. Von der Abschaffung profitieren vor allem junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch nicht viele Reserven haben.

Laut den Gegnern der Vorlage profitieren vor allem international tätige Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von der Abschaffung der Emissionsabgabe. KMUs sowie Bürgerinnen und Bürger hätten nichts davon und müssten dafür höhere Steuern bezahlen.

Der Parteitag führt eine intensive Diskussion und kann sich den Argumenten der Gegner nicht anschliessen. Die Erhebung einer Steuer bei der Aufnahme von Kapital ist letztlich kontraproduktiv, sie verteuert Investitionen und verringert die Standortattraktivität der Schweiz für Unternehmen; aufgrund der neuen Steuermassnahmen im Gefolge der OECD-Beschlüsse muss aber die Standortattraktivität jetzt verbessert werden, und hierzu kann die Abschaffung der Stempelabgabe einen kleinen Beitrag leisten.

Die Mitte Schaffhausen fasst daher mit überwiegender Mehrheit die JA-Parole.

Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken, weil immer mehr Werbegelder, die diesen früher zukamen, heute zu grossen internationalen Internetplattformen fliessen. Zeitungen verschwinden, und private Radio- und Fernsehstationen leiden unter dem Ausfall der Werbeeinnahmen, was die Berichterstattung aus den Regionen und damit das gesellschaftliche Zusammenleben schwäche. Mit diversen Massnahmen – erweiterte Zustellungsvergünstigung, Förderung von Online-Medien sowie Lokalradios und Regionalfernsehen – soll verhindert werden, dass weitere Zeitungen oder Privatradios verschwinden.

Gegner der Vorlage haben das Referendum gegen diese ergriffen. Für sie profitieren vor allem reiche Verlage, wie die Tagesanzeiger-Gruppe, Ringier, CH Media und Hersant Média, von der vorgesehenen Unterstützung. Zudem stossen sie sich daran, dass Medien, die unabhängig bleiben sollen, von staatlichen Mitteln abhängig werden. Die Gegner weisen darauf hin, dass die Eidgenössische Wettbewerbskommission das Massnahmenpaket zugunsten der Medien als wettbewerbsverzerrend und ineffizient bezeichnet hat.

Der Parteitag diskutiert die Vorlage. Medienvielfalt ist in einer Demokratie wichtig und auf jeden Fall erwünscht, und das Verschwinden von Zeitungen ist klar bedauerlich. Die Frage ist nur, ob die angedachte Medienförderung hier wirklich hilft. Der Wegfall von Werbeeinnahmen basiert doch letztlich darauf, dass Zeitungen immer weniger Leser haben, sodass die Werbung woanders platziert wird. Da hilft es kaum, wenn Zeitungen mit staatlichen Mitteln unterstützt werden. Zudem wird mit dem geplanten Medienpaket ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit vollzogen (was, wenn darbende Restaurants auch plötzlich nach staatlicher Unterstützung rufen?), und die völlig neue Direktunterstützung der Redaktionen von Online-Medien lässt Befürchtungen bezüglich deren Unabhängigkeit entstehen.

Die Mitte Schaffhausen fasst daher mit grosser Mehrheit die NEIN-Parole.

Kantonale Vorlagen

Änderung des Steuergesetzes (Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes
Schaffhausen)

Die beantragte Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 20. März 2000 bezweckt die steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Versicherungsabzüge für natürliche Personen sowie eine Senkung der Tarife bei der Vermögenssteuer. Damit verringert sich der Abstand der steuerlichen Belastung zu den Nachbarkantonen Zürich und Thurgau. Von der Erhöhung der Versicherungsabzüge werden rund 80% der Steuerpflichtigen, und von der Senkung des Tarifs der Vermögenssteuer rund 40% der Steuerpflichtigen profitieren können.

Diese Vorlage gibt wenig zu reden. Die Vorlage erscheint vernünftig und fand im Kantonsrat eine grosse Mehrheit.
Der Parteitag fasst einstimmig die JA-Parole.

Änderung des Steuergesetzes (Befristete Steuersenkung aufgrund der Corona-Krise)

Die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 20. März 2000 bezweckt, die finanzielle Situation der Bevölkerung und der Wirtschaft mittelfristig zu stabilisieren. Während den Jahren 2022 bis 2024 sollen hierfür steuerliche Entlastungen für natürliche Personen gelten, einerseits in Form einer befristeten Senkung des Kantonssteuerfusses um zwei Prozent der einfachen Kantonssteuer, andererseits durch eine befristete Erhöhung der steuerfreuen Beträge. Für Unternehmen soll der Steuerfuss befristet um ein Prozent der einfachen Kantonssteuer gesenkt werden, und es ist eine Reduktion der Mindeststeuer vorgesehen.

Auch diese Vorlage gab am Parteitag wenig zu reden, und auch zu dieser Vorlage fasst Die Mitte Schaffhausen einstimmig die JA-Parole.

Vorlagen für die Stadt Schaffhausen

Aufwertung Bahnhofstrasse

Nach dem Abschluss der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Busflotte soll nun die Bahnhofstrasse durch Verbesserung der Verkehrsabläufe und mehr Raum für die Passantinnen und Passanten sowie die Buspassagiere aufgewertet werden. Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms und wird von Bund und Kanton mitfinanziert. Dadurch verbleiben von den Bruttokosten von 6.47 Mio. maximal 2.26 Mio. bei der Stadt. Würde nur eine Sanierung durchgeführt, so wären die Kosten nur unwesentlich tiefer (2.1 Mio) und wären voll von der Stadt zu tragen. Der Grosse Stadtrat hat dem Projekt mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Auch diese Vorlage war am Parteitag völlig unbestritten, und Die Mitte Schaffhausen fasst nach kurzer Diskussion einstimmig die JA-Parole.

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