Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Abstimmungsparolen für den 19. November 2023

26. Oktober 2023 – Die Mitte Schaffhausen hat an ihrem Parteitag in Schaffhausen die Parolen für die Volksabstimmung vom 19. November 2023 gefasst.

Kantonale Vorlagen

Verpflichtungskredit «Neubau Hallenbad KSS»

Das im Jahr 1972 eröffnete Hallenbad der Kunsteisbahn- und Schwimmbadgenossenschaft Schaffhausen (KSS) ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Die letzte technische Sanierung war im Jahr 1991 und die technischen Anlagen sind aktuell in einem schlechten Zustand. Daher wurde entschieden einen nachhaltigen und effizienten Neubau zu erstellen. Die für den Neubau benötigten Kosten belaufen sich auch 80 Mio. Franken. Davon übernimmt die Jakob und Emma Windler-Stiftung 30 Mio. Franken. Die Stadt trägt 31.7 Mio. Franken. Der Anteil für den Kanton Schaffhausen beläuft sich auf maximal 12 Mio. Franken was wiederum 15% der Investitionskosten entspricht. Dieser Verpflichtungskredit ist indiziert und wird bis zur Fertigstellung der ausgewiesenen Teuerung angepasst.

Der Neubau erhält eine deutlich grössere Wasserfläche und bietet mehr Platz und Möglichkeiten. So sollen neu 8 Bahnen zum Schwimmen zur Verfügung stehen. Der Kinderplanschbereich wird doppelt so gross und der Sprungturm bietet neben dem 1m Brett neu auch ein Brett auf 3m.

Der Parteitag anerkennt die Wichtigkeit des Hallenbades und sieht auch den Sanierungs- bez. Neubaubedarf. Die einzige Frage, die sich am Parteitag stellte, war nach konkreten Plänen bzw. Modellen wie das neue Hallenbad aussehen wird. Da die Kosten jedoch nach dem «St. Galler Modell» aufgrund einer Machbarkeitsstudie abgeschätzt wurden, liegen zu diesem Zeitpunkt ausser Beschreibungen und einigen Skizzen noch keine Daten vor. Erst nach Annahme der entsprechenden Kredite wird durch einen Wettbewerb eine Lösung gesucht.

Die Mitte Schaffhausen fasst, nach kurzer Diskussion, einstimmig die JA-Parole.

Revision des Finanzhaushaltsgesetzes (Finanzpolitische Reserven)

Die finanzpolitischen Reserven wurden im Jahr 2017 im Finanzhaushaltsgesetzt (FHG) eingeführt. Sie dienen dazu vorübergehende Schwankungen im der Staatsrechnung abzufangen und um künftige Grossprojekte mitzufinanzieren. Da die Errichtung von finanzpolitischen Reserven immer mit intensiven Diskussionen im Kantonsrat verbunden ist, wird nun die in dieser Gesetzesvorlage genauer umschrieben, wozu finanzpolitische Reserven gebildet werden dürfen. Auch das Verfahren wird detaillierter geregelt.

Der Kanton Schaffhausen hat in den Jahren 2016 bis 2022 Reserven in einer Gesamthöhe von 314 Mio Franken gebildet. Diese Reserven werden in der jährlichen Rechnung mit Zweck, Höhe und Dauer aufgeführt. Neben dem Kanton haben auch diverse Schaffhauser Gemeinden finanzpolitische Reserven gebildet.
Das neue Gesetzt sieht vor, dass nur noch für vom Kanton oder der Gemeinde nicht beinflussbare Umstände (z.B. neue Gesetze des Bundes, Schwankungen der Steuereinnahme oder eine Pandemie) oder zur Vorfinanzierung von Projekten finanzpolitische Reserven gebildet werden dürfen. Für die Vorfinanzierung von Projekten braucht muss ein rechtskonformer Finanzierungsbeschluss, ein Grundsatzbeschluss oder ein Projektierungskredit der zuständigen Behörde vorliegen. Bei Annahme des Gesetzes gibt es für bereits bestehende Reserven eine Übergangsbestimmung, so dass diese bis zum Ablauf der Dauer erhalten bleiben. Bei der Ablehnung des Gesetzes behält die bisherige Regelung weiter ihre Gültigkeit.

Die Mitte Schaffhausen begrüsst die Änderungen und Präzisierungen bei der Erstellung der finanzpolitischen Reserven. Die Versammlung geht auch davon aus, dass durch das neue Gesetz keine Einschränkungen im Handlungsspielraum für Gemeinden und Kanton entstehen. In der Abstimmung fasst der Parteitag die JA-Parole einstimmig.

Änderungen des Steuergesetzes (Sofortmassnahme Mindestbesteuerung)

139 Staaten weltweit haben sich in einem OECD/G20-Projekt darauf geeinigt, dass grosse, international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio Euro mit mindestens 15% besteuert werden sollen. In einer Volksabstimmung am 18. Juni 2023 wurden dafür auf Bundesebene die Rechtsgrundlagen geschaffen und eine Ergänzungssteuer eingeführt. Die Einnahmen daraus kommen zu 75% den Kantonen und zu 25% dem Bund zugute.
Im Kantonschaffhausen gilt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften eine einheitliche Gewinnsteuer von 3.95% und ab dem Steuerjahr nur noch von 2.7%. Für ein Unternehmen mit Sitz in der Stadt Schaffhausen ergibt sich zusammen mit der direkten Bundessteuer somit eine Gesamtsteuerbelastung von 14% und ab 2025 von unter 13%. Zur Ergänzung auf die geforderten 15% wird also nach aktuellem Gesetzt die Ergänzungssteuer vom Bund erhoben.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass für den Gewinnanteil, welcher zwischen 5 und 15 Mio. Franken liegt, eine Steuer von 5.925% erhoben wird. Liegt der Gewinn über 15 Mio. Franken gilt neu ein einheitlicher Steuersatz von 4.85%. Zusammen mit den Kantons- (97%) und Gemeindesteuern (93% Stadt Schaffhausen) sowie der direkten Bundessteuer ergibt sich somit eine effektive Steuerbelastung von über 15% für ertragsstarke Unternehmen.

Die Gesetzesänderung sieht auch vor, dass die Entlastungsbegrenzung ab dem Jahr 2025 weiter auf 70% bleibt. Ebenso werden die aufgrund der Corona-Krise eingeführten Entlastungsmassnahmen bis 2029 verlängert.

Der Kanton rechnete durch die Gesetzesänderung mit Mehreinnahmen von bis zu 25 Mio. Franken im Jahr 2024 und ab 2025 bis zu 18 Mio. Franken. Auch die Gemeinden profitieren von diesen Mehreinnahmen.45% werden dem Lastenausgleich für Gemeinden zugeführt.

Die Mitte Schaffhausen fasst einstimmig die JA-Parole.

Vorlagen Stadt Schaffhausen

Neubau Hallenbad der KSS Schaffhausen

Die Delegierten der Stadt Schaffhausen begrüssen aus den gleichen Argumenten wie bei der kantonalen Vorlage einen Neubau des Hallenbads der KSS. Für den Verpflichtungskredit von 31.7 Mio. Franken fassen die Delegierten der Stadt Schaffhausen einstimmig die JA-Parole.

Aufwertung und Verkehrsoptimierung «Adlerunterführung/Schwabentor»

Im Bereich zwischen der Adlerstrasse, der Bahnhofstrasse und der Bachstrasse soll die aktuelle Situation durch eine Neugestaltung aufgewertet werden. Damit die Adlerstrasse dem Langsamverkehr zur Verfügung gestellt werden kann, wird die Verkehrsführung um das Brühlmannareal neugestaltet. Vom Bahnhof/Adlerunterführung herkommend wird der Verkehr neu im Urzeigersinn um das Brühlmannareal herumgeführt und mündet bei der Schlagbaumstrasse über eine Lichtsignalanlage in die Bachstrasse. Die Fahrtrichtung auf der Schlagbaumstrasse wird dabei gedreht. Von Süden herkommend auf der Bachstrasse wird der Verkehr gegen den Uhrzeigersinn um das Cardinalareal herumgeführt. Die Haltestelle «Feuerwehrzentrum» wird behinderten gerecht umgebaut.

Die so verkehrsfreigewordene Adlerstrasse soll als Begegnungszone mit Sitzmöglichkeiten, Bäumen, Grünflächen und Brunnen aufgewertet werden und als Verlängerung der Altstadt betrachtet werden. Die neue Fläche bietet dem Fuss- und Veloverkehr ausreichend Platz und soll zum Verweilen einladen.

Die Kosten für die gesamte Umgestaltung belaufen sich auf 11.84 Mio. Franken. Dank einer Mitfinanzierung von Bund und Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogramms der 1. Generation trägt die Stadt nur 30% der Investitionskosten. Nach Abzug der bereits bewilligten 415’000 Franken verbleibt ein Nettokredit von 3.191 Mio. Franken.

Nach einer Diskussion folgt die Mehrheit der Delegierten der Stadt Schaffhausen den Empfehlungen des Stadtrats und des grossen Stadtrats und fassen die JA-Parole.
Die Minderheit erachtet die gesamtkosten von knapp 12 Mio. Franken als zu Hoch.

Kontakt

Engagiere dich