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Abstimmungsparolen für den 25. September 2022

2. September 2022 – Die Mitte Schaffhausen hat an ihrem gestrigen Parteitag in Schaffhausen die Parolen für die Volksabstimmung vom 25. September 2022 gefasst.

Eidgenössische Vorlagen

Massentierhaltungsinitiative

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, bei welcher das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsse strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Nutztiere sind schon sehr gut geschützt. Immer mehr Tiere werden besonders tierfreundlich gehalten. Ein Importverbot für Produkte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen. Viele Lebensmittel würden teurer. Zudem würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Die Mitte Schaffhausen diskutiert die Vorlage. Grundsätzlich wird der Initiative, die das Tierwohl fördern will, viel Sympathie entgegengebracht. Andererseits kann man sich der Tatsache nicht verschliessen, dass bereits sehr viel in dieser Richtung gemacht wurde und laufend gemacht wird, z.B. bei Themen wie Auslauf, Schlachtung, usw. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass bei einer Annahme der Initiative einfach der Einkaufstourismus für Fleisch zunähme. Daher wäre es wichtiger, zunächst darauf hinzuarbeiten, dass mehr Konsumenten bereit sind, die Preise für Fleisch mit Bio-Swiss Standard zu bezahlen. Eine ev. resultierende Reduktion des Fleischkonsums wäre aus Gründen der Nachhaltigkeit ja nicht unwillkommen.

Der Parteitag fasst daher mit grosser Mehrheit die NEIN-Parole zu dieser Vorlage.

Zusatzfinanzierung der AHV durch MwSt-Erhöhung

und

Änderung des AHV-Gesetzes (AHV 21)

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Mehreinnahmen als auch Einsparungen vor. Es handelt sich um eine Doppelvorlage; beide Einzelteile der Reform müssen in der Abstimmung angenommen werden, sonst scheitert die ganze Vorlage.

Zusätzliche Einnahmen werden durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer – beim reduzierten Steuersatz von 2.5 auf 2.6 Prozent, beim Normalsatz von 7.7. auf 8.1 Prozent – erreicht. Für Bundesrat und Parlamentsmehrheit ist die minime Erhöhung der Mehrwertsteuer gerechtfertigt und notwendig. Sie verschafft der AHV zusätzliche Einnahmen von über 12 Milliarden Franken, was massgeblich zur Sicherung der AHV beiträgt. Wollte man die Finanzen der AHV allein mit Einsparungen stabilisieren, wäre ein einschneidender Abbau der Leistungen notwendig.

Was die Einsparungen auf der Ausgabenseite betrifft, soll mit der Reform neu ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer gelten. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem dank Teilrenten mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand und Anreize, länger erwerbstätig zu sein.

Bundesrat und Parlament empfehlen, sowohl den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der MwSt als auch die Änderung des AHV-Gesetzes, mit der die notwendigen Einsparungen für eine Stabilisierung der Altersvorsorge erzielt werden können, anzunehmen.

Laut dem Referendumskomitee wird mit der Reform einseitig auf Kosten der Frauen gespart, obwohl diese bereits heute um einen Drittel tiefere Altersrenten erhielten. Und das sei nur der erste Schritt, denn das Rentenalter 67 für alle stehe schon auf dem Programm. AHV 21 sei die erste Abbauvorlage von vielen, die uns alle beträfen.

Die Mitte Schaffhausen diskutiert diese Doppel-Vorlage ausführlich. Die Stabilisierung der AHV ist von hoher Bedeutung, und sowohl die geplante Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 wie auch die Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der MwSt stossen auf grosse Zustimmung. Argumente der Gegner, mit der Vorlage werde die Tür für ein Rentenalter 67 aufgestossen, überzeugen nicht; über eine solche Erhöhung des Rentenalters, wie sie von der Initiative des Jungfreisinns verlangt wird, werden wir separat abstimmen können.

In der Abstimmung fasst der Parteitag einstimmig die JA-Parole zu beiden Teilen der Doppel-Vorlage „AHV 21“.

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft, aber auch für Gemeinwesen wie Bund, Kantone und Gemeinden, wenn sie Obligationen ausgeben möchten. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird. Schweizer Unternehmen und Gemeinwesen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver.
Bundesrat und Parlament wollen abgewanderte Arbeitsplätze und verloren gegangene Steuereinnahmen in die Schweiz zurückholen. Die Reform stärkt den Schweizer Obligationenmarkt und den Werkplatz Schweiz. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren.
Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Für das Referendumskomitee führt die Reform zu mehr Steuerkriminalität und zu Steuerausfällen von bis zu 800 Millionen Franken. Von der Reform profitieren laut Komitee vor allem ausländische Anlegerinnen und Anleger.

Der Parteitag diskutiert die Vorlage kurz. Dabei überwiegt die Ueberzeugung, dass eine Annahme der Vorlage für die Schweiz deutlich mehr positive als negative Effekte haben wird.

Die Mitte Schaffhausen fasst daher mit grosser Mehrheit die JA-Parole.

Kantonale Vorlagen

Volksinitiative „Keine Krankenkassenprämien für Kinder“

Die Initiative verlangt, dass Krankenkassenprämien für Kinder bis 18 Jahre vollständig durch den Kanton und die Gemeinden übernommen werden.
Befürwortend wird angeführt, dass diese Massnahme den Kanton Schaffhausen für Familien attraktiver mache, dass die Krankenkassenprämien einen stetig steigenden Anteil des Haushaltseinkommens ausmachen und dass die Kosten von rund 8.5 Mio,. Franken pro Jahr problemlos durch die öffentliche Hand bezahlbar seien.
Gegen die Vorlage spricht, dass der grösste Teil der zusätzlichen Beiträge den Familien mit mittleren und hohen Einkommen zugute käme und dass der grösste Teil der Mehrkosten zulasten der Gemeinden ginge, die schon heute die Last der Prämienverbilligungen zu tragen haben.

Die Mitte Schaffhausen diskutiert. Die Tatsache, dass die Gemeinden die Hauptlast der entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen haben, wirft einige Fragen auf. Dennoch überwiegen bei der Mehrheit des Parteitags die zu erwartenden positiven Effekte durch die Attraktivitätssteigerung des Kantons für Familien.

Der Parteitag fasst daher mit deutlicher Mehrheit die JA-Parole.

Kommunale Wahlen

Für die aus dem Stadtschulrat zurücktretende Angela Penkov bewerben sich drei Kandidaten als Nachfolger: Regula Sauter (Grüne), Markus Eichenberger (parteilos) und Jürg Margreiter (Die Mitte).

Der Parteitag unterstützt einstimmig die Wahl von Jürg Margreiter.

Downloads

Medienmitteilung zu den Abstimmungen vom 25. September 2022 PDF Datei von 2. September 2022

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