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Stimmfreigabe zum Filmgesetz

Eine klare Mehrheit lässt sich am Parteitag nicht finden.

Heute sind inländische Fernsehsender verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht. Die geplante Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden.
Für Bundesrat und Parlament schliesst die Änderung des Gesetzes eine Lücke, die mit dem digitalen Wandel entstanden ist. Sie beseitigt die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten, stärkt unser Filmschaffen und trägt zur kulturellen Vielfalt des immer wichtigeren digitalen Angebots bei.
Für das Referendumskomitee ist es unfair, dass die Gesetzesänderung Streamingdienste zwingt, zu 30 Prozent europäische Filme zu zeigen. Beliebte Filme aus aller Welt hätten damit das Nachsehen. Zudem ist das Komitee überzeugt, dass die Abonnemente für Streamingdienste wegen der Investitionspflicht teurer würden.

Die Mitte Schaffhausen diskutiert die Vorlage kontrovers. Während viele Mitglieder der Argumentation von Bundesrat und Parlament folgen, ist für andere unklar, wieso eine neue Abgabe für ausländische Produzenten zu einer Stärkung des schweizerischen Filmschaffens führen soll. Auch ist für sie nicht nachvollziehbar, warum der Staat ausländischen Anbietern Vorschriften zum Angebot machen soll; die Konsumenten entscheiden, wann sie welche Filme sehen wollen.

Eine klare Mehrheit lässt sich am Parteitag nicht finden. Die Mitte Schaffhausen beschliesst daher zu dieser Vorlage Stimmfreigabe.

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