JA zur Teilrevision des Schulgesetzes
Teilrevision des Schulgesetzes (Private Schulen und privater Unterricht)
Da die aktuell in Schulgesetz Art. 15 festgehaltene Regelung zur Bewilligung von privaten Schulen und privatem Unterricht zu rudimentär ist und den Anforderungen der Rechtsprechung nicht mehr genügt, soll mit der vorliegenden Teilrevision des Schulgesetzes die gesetzliche Grundlage im Bereich der privaten Schulen und des privaten Unterrichts (auch «Homeschooling» oder «Heim-unterricht» genannt) präzisiert werden. Gleichzeitig soll die Rechtsstellung der Kinder, welche in privaten Schulen oder privat zu Hause unterrichtet werden, verbessert werden. Beide Ziele werden nach Ansicht der Mitte Schaffhausen mit der im Kantonsrat einstimmig verabschiedeten Vorlage gut erreicht. Die Argumente des Referendumskomitees gegen die Schulgesetzrevision überzeugen dagagen nicht.
Der Parteitag fasst nach kurzer Diskussion einstimmig die JA-Parole.