Nein zum Transplantationsgesetz
Erhöhung der Zahl verfügbarer Transplantationsorgane soll nicht durch einen Systemwechsel zur Widerspruchslösung erfolgen.
Der Bedarf an Transplantations–Organen in der Schweiz ist heute deutlich grösser als die Zahl der verfügbaren Organe. Eine Transplantation ist derzeit nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Gleichwohl werden in diesem Fall die Angehörigen einbezogen. Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Auch diese verlangt den Wechsel zur Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass das geänderte Transplantationsgesetz in Kraft tritt.
Die Mitte Schaffhausen diskutiert diese wichtige Vorlage ausführlich. Dem berechtigten Anliegen nach Erhöhung der Zahl verfügbarer Transplantationsorgane stehen bei vielen Menschen sehr persönliche Emotionen und Bedenken entgegen. Zudem haben die sog. Widerspruchslösungen generell den Nachteil, dass sie nicht mit der gleichen Sicherheit den Willen der betroffenen Person abbilden wie Zustimmungslösungen. Dabei ist weiter zu bedenken, dass es auch ohne Systemwechsel von der Zustimmungs– zur Widerspruchslösung Wege gibt, um eine erhöhte Organspende–Bereitschaft zu erreichen. So könnte systematisch bei Krankenkassen, Ärzten, Spitalaustritten u. dgl. Patienten auf die Möglichkeit der Organspende hingewiesen werden; das geschieht heute unverständlicherweise nicht.
In der Abstimmung im Anschluss an die Diskussion fasst der Parteitag mit deutlicher Mehrheit die Nein–Parole.