Ja zur AHV21
Die Mitte Schaffhausen sagt JA zur Zusatzfinanzierung der AHV durch MwSt-Erhöhung und JA zur Änderung des AHV-Gesetzes (AHV 21) und somit Ja zur Stabilisierung der Altersvorsorge.
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Mehreinnahmen als auch Einsparungen vor. Es handelt sich um eine Doppelvorlage; beide Einzelteile der Reform müssen in der Abstimmung angenommen werden, sonst scheitert die ganze Vorlage.
Zusätzliche Einnahmen werden durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer – beim reduzierten Steuersatz von 2.5 auf 2.6 Prozent, beim Normalsatz von 7.7. auf 8.1 Prozent – erreicht.
Für Bundesrat und Parlamentsmehrheit ist die minime Erhöhung der Mehrwertsteuer gerechtfertigt und notwendig. Sie verschafft der AHV zusätzliche Einnahmen von über 12 Milliarden Franken, was massgeblich zur Sicherung der AHV beiträgt. Wollte man die Finanzen der AHV allein mit Einsparungen stabilisieren, wäre ein einschneidender Abbau der Leistungen notwendig.
Was die Einsparungen auf der Ausgabenseite betrifft, soll mit der Reform neu ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer gelten. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert:
Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem dank Teilrenten mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand und Anreize, länger erwerbstätig zu sein.
Bundesrat und Parlament empfehlen, sowohl den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der MwSt als auch die Änderung des AHV-Gesetzes, mit der die notwendigen Einsparungen für eine Stabilisierung der Altersvorsorge erzielt werden können, anzunehmen.
Laut dem Referendumskomitee wird mit der Reform einseitig auf Kosten der Frauen gespart, obwohl diese bereits heute um einen Drittel tiefere Altersrenten erhielten. Und das sei nur der erste Schritt, denn das Rentenalter 67 für alle stehe schon auf dem Programm. AHV 21 sei die erste Abbauvorlage von vielen, die uns alle beträfen.
Die Mitte Schaffhausen diskutiert diese Doppel-Vorlage ausführlich. Die Stabilisierung der AHV ist von hoher Bedeutung, und sowohl die geplante Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 wie auch die Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der MwSt stossen auf grosse Zustimmung.
Argumente der Gegner, mit der Vorlage werde die Tür für ein Rentenalter 67 aufgestossen, überzeugen nicht; über eine solche Erhöhung des Rentenalters, wie sie von der Initiative des Jungfreisinns verlangt wird, werden wir separat abstimmen können.
In der Abstimmung fasst der Parteitag einstimmig die JA-Parole zu beiden Teilen der Doppel-Vorlage „AHV 21“.