JA zur Änderung des Mietrechts bei Kündigung wegen Eigenbedarf
Durch die vorgesehenen Änderungen wird die Kündigung wegen Eigenbedarf klarer geregelt. Die neue Regelung sieht vor, dass bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs neu auch die Dringlichkeit des Eigenbedarfs mit bewertet werden soll. An den Gründen, wann eine Kündigung ausgesprochen werden darf, ändert die neue Regelung nichts.
In der Diskussion sind die vorgesehenen Änderungen umstritten. Am Schluss überwiegen die Pro-Argumente leicht. Diese vorgesehenen Änderungen werden als eher geringfügig eingeschätzt. Bei grossen Immobilieninhabern wird die Kündigung wegen Eigenbedarf eher keine Rolle spielen. Privaten Vermieter haben mit dem neuen Gesetzt nicht mehr Möglichkeiten den Eigenbedarf anzumelden. Dazu kommt, dass viele Immobilien professionell verwaltet werden und diese Verwaltungen heute schon gewinnoptimiert arbeiten.
Der Parteitag der Mitte Schaffhausen fasst mit knappem Mehr die JA-Parole.