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Abstimmungsparolen für den 18. Mai 2025

22. April 2025 – Die Mitte Schaffhausen hat an ihrem Parteitag in Neuhausen die Parolen für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 gefasst.

KANTONALE VORLAGEN

Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)

Das Gesetz regelt die Aufgaben und den Wirkungsbereich der Ombudsstelle, wobei die Hauptaufgabe in der Auskunftserteilung und Beratung im Umgang mit Behörden und Institutionen, der Vermittlung bei Konflikten zwischen Privaten und Behörden, dem Entgegennehmen von Meldungen von Anliegen, Beanstandungen und Missständen von Angestellten und Privaten gegenüber von Behörden sowie der Abgabe von Empfehlungen zu Händen der Behörden und Institutionen. Sie ist zuständig für die meisten kantonalen, öffentlich-rechtlichen Anstalten und Betriebe sowie für die Behörden der Gemeinden und kommunalen Zweckverbänden.

Für die Ombudsstelle soll ein Pensum von 50% geschaffen werden und zusätzlich eine 40% Stelle für Verwaltung, Administration und Sachbearbeitung. Für die Errichtung und den Betrieb wird mit jährlich wiederkehrenden Kosten von 150’000 CHF gerechnet. Die Ombudsstelle ist neutral und unabhängig organisiert und wird deshalb nicht in der kantonalen Verwaltung eingegliedert, sondern extern geschaffen.

Der Parteitag der Mitte Schaffhausen fasst einstimmig die JA-Parole.

Revision des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Zone für erneuerbare Energien)

Im Kantonsrat gab es einen Vorstoss zur Schaffung von Zonen für erneuerbare Energien. Dieser Vorstoss soll die Realisierung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien beschleunigen und so das Erreichen des Netto-Null-Ziels ermöglichen und vereinfachen.

Heute liegt das Verfahren eines Baugesuchs für solche Anlagen bei der Gemeinde. Diese muss das Baugesuch prüfen und Wichtigkeit und Richtigkeit einer solchen Anlage beurteilen und anschliessend eine Empfehlung zur Bewilligung oder Ablehnung an den Kanton geben. Diese Prüfungen und Beurteilungen sind sehr zeitintensiv, komplex und anspruchsvoll. Dementsprechend steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Gemeindebehörden an ihre Grenzen stossen.

Mit dem neuen Gesetz soll die Errichtung von Zonen für erneuerbare Energien durch den Kanton erfolgen und somit beschleunigt werden. Die Gemeinden werden in dem Verfahren eingebunden und angehört und haben nach der Errichtung einer Zone die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten und Einsprache gegen die Zone zu erheben. Dieses Verfahren entspricht den bereits bekannten Abfallzonen. Zudem ermöglicht es die Erzeugung von erneuerbaren Energien auf kantonaler Eben zu planen, die schnelleren Verfahren bieten mehr Sicherheit für Investoren und die Gemeinden werden entlastet.

Nach einer Diskussion fasst die Mitte Schaffhausen mit einer Drei-Viertel-Mehrheit die JA-Parole.

Energiegesetz

Für das neue Energiegesetz wurde die Artikel, die sich mit Energie befassen, aus dem bestehenden Baugesetz genommen und in ein neues Gesetz überführt. Es wurden also 40 bestehende Artikel unverändert vom Baugesetz in das Energiegesetz verschoben. Zusätzlich wurden 12 neue Artikel geschaffen, unter anderem um die Anliegen der Solarinitiative zu regeln.

Das neue Gesetz regelt alle Anliegen rund um die Energie mit aktuellen und unseren Bedürfnissen entsprechenden Artikeln. So wird die Solartechnik weiter gestärkt und neu auch Fassadenmodule erlaubt. Auf die Bedenken der Industrie wurde eingegangen und deren Anliegen wurden berücksichtigt. Auch der Umgang mit Unternehmen, die eine hohe Abwärme produzieren ist geregelt. Und durch die vielfältige Unterstützung von Photovoltaikanlagen fördert es die lokale Energieversorgungssicherheit.

Der Parteitag der Mitte Schaffhausen fasst einstimmig die JA-Parole.

STÄDTISCHE VORLAGEN

Volksinitiative zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums (Wohnrauminitiative)

Die Volksinitiative will das in der Stadt Schaffhausen mindestens 10% der vermieteten Wohnungen als gemeinnütziger Wohnraum vorhanden ist. Bis diese Quote erreicht ist, darf die Stadt nur an gemeinnützige Bauträger Gebäude und Grundstücke innerhalb der Wohnzonen verkaufen.

Diese Forderung steht im Gegensatz zum aktuellen Siedlungsplan der Stadt Schaffhausen und schränkt die Stadt in Immobiliengeschäften zu stark ein. Die Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ist somit für eine lange Zeit blockiert oder erschwert.

Die städtischen Mitglieder der Mitte Schaffhausen fassen mit sehr grossem Mehr die NEIN-Parole.

Volksinitiative «Letzte grosse Grünfläche erhalten (Stadtpark-Initiative)» und Gegenvorschlag

Die Stadtpark-Initiative will in der Verfassung festhalten, dass es auf der Breite einen Park geben soll und somit die Breite vor der Überbauung schützen. Die Volksinitiativ lässt bei der zukünftigen Nutzung des Areals viel offen.
Dieser umfassende Schutz würde aber die Stadt in deren Siedlungsstrategie einschränken und hat darum einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Der Gegenvorschlag will eine allgemeine Weisung, dass es in allen Quartieren der Stadt genug öffentliche Grün- und Freiflächen gibt. Somit soll die Bedeutung von Frei- und Grünflächen für das gesamte Stadtgebiet in der Verfassung verankert werden und nicht nur für ein Quartier. Ohne die zukünftige Entwicklung zu beeinträchtigen, wird so den Zielen der Initiative Rechnung getragen

Der Gegenvorschlag sowie die Initiative wird dem Stadtschaffhauser Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt. In der Diskussion sprechen sich Vereinzelte für Stadtpark-Initiative aus. Die Mehrheit findet, dass es besser ist, wenn die Stadt in allen Quartieren für öffentliche Grün- und Freiräume, die ökologischen, sozialen und sportlichen Nutzungen dienen. Entsprechend fassen die städtischen Mitglieder für die Volksinitiative mit einer Drei-Viertel-Mehrheit die NEIN-Parole.
Für den Gegenvorschlag wird mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die JA-Parole gefasst.

ÖV-Abovergünstigung für städtisches Personal

Mit einem Betrag von jährlich 350’000 CHF sollen für das städtische Personal die ÖV-Abonnemente vergünstigt werden. Die Vergünstigung wird in Form von Gutscheinen erfolgen. Die Gutscheine sollen für sämtlich ÖV-Abonnemente mit Gültigkeit in der Kernzone 810 einlösbar sein. Somit kann ein GA oder auch nur ein einfaches Ostwind-Zonenabo für Schaffhausen mitfinanziert werden. Mit dieser Vergünstigung soll die Attraktivität des städtischen ÖV’s gesteigert werden und dem Gesamtverkehrskonzept und der Klimastrategie der Stadt Schaffhausen gedient werden.

Die Versammlung vertritt die Meinung, dass eher generell die Bustickets in der Stadt Schaffhausen günstiger werden sollten, aber nicht eine Personengruppe bevorzugt werden sollte. Die Rentner könnten allenfalls auch einen Anspruch auf eine Ticket-Vergünstigung anmelden.

Die Versammlung beschliesst einstimmig die NEIN-Parole.

NEUHAUSER VORLAGE

Neuhauser Schulmodell 2.0

Nach dem sich das Neuhauser Schulmodell erfolgreich auf der Primarstufe etabliert hat, steht nun die Ausweitung auf die Oberstufe. Diese Ausweitung generiert Mehrkosten von ca. 1 Million CHF. Mit dem Schulmodell 2.0 werden nicht mehr nur einzelne Massnahme gefördert, sondern es wird ein Kostendach für die schulische Förderung zur Verfügung gestellt. Somit können die Schulen von Kindergarten über Primarstufe bis zur Oberstufe flexibel entscheiden welche Massnahme umgesetzt werden sollen.

Die Neuhauser Mitglieder der Mitte Schaffhausen sprechen sich einstimmig für die JA-Parole aus.

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