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JA zu den Änderungen des Steuergesetzes (Steuersenkung)

Änderungen vom 8. November 2021 des Gesetzes über die direkten Steuern (Befristete Steuersenkungen aufgrund Corona-Krise)

Die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 20. März 2000 bezweckt, die finanzielle Situation der Bevölkerung und der Wirtschaft mittelfristig zu stabilisieren. Während den Jahren 2022 bis 2024 sollen hierfür steuerliche Entlastungen für natürliche Personen gelten, einerseits in Form einer befristeten Senkung des Kantonssteuerfusses um zwei Prozent der einfachen Kantonssteuer, andererseits durch eine befristete Erhöhung der steuerfreuen Beträge. Für Unternehmen soll der Steuerfuss befristet um ein Prozent der einfachen Kantonssteuer gesenkt werden, und es ist eine Reduktion der Mindeststeuer vorgesehen.

Auch diese Vorlage gab am Parteitag wenig zu reden, und auch zu dieser Vorlage fasst Die Mitte Schaffhausen einstimmig die JA-Parole.

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