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JA zu den Änderungen des Steuergesetzes (Wohnstandort)

Änderungen vom 13. September 2021 des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen)

Die beantragte Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 20. März 2000 bezweckt die steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Versicherungsabzüge für natürliche Personen sowie eine Senkung der Tarife bei der Vermögenssteuer. Damit verringert sich der Abstand der steuerlichen Belastung zu den Nachbarkantonen Zürich und Thurgau. Von der Erhöhung der Versicherungsabzüge werden rund 80% der Steuerpflichtigen, und von der Senkung des Tarifs der Vermögenssteuer rund 40% der Steuerpflichtigen profitieren können.

Diese Vorlage gibt wenig zu reden. Die Vorlage erscheint vernünftig und fand im Kantonsrat eine grosse Mehrheit.
Der Parteitag fasst einstimmig die JA-Parole.

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