JA zu Zonen für erneuerbare Energien
Revision des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Zone für erneuerbare Energien)
Im Kantonsrat gab es einen Vorstoss zur Schaffung von Zonen für erneuerbare Energien. Dieser Vorstoss soll die Realisierung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien beschleunigen und so das Erreichen des Netto-Null-Ziels ermöglichen und vereinfachen.
Heute liegt das Verfahren eines Baugesuchs für solche Anlagen bei der Gemeinde. Diese muss das Baugesuch prüfen und Wichtigkeit und Richtigkeit einer solchen Anlage beurteilen und anschliessend eine Empfehlung zur Bewilligung oder Ablehnung an den Kanton geben. Diese Prüfungen und Beurteilungen sind sehr zeitintensiv, komplex und anspruchsvoll. Dementsprechend steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Gemeindebehörden an ihre Grenzen stossen.
Mit dem neuen Gesetz soll die Errichtung von Zonen für erneuerbare Energien durch den Kanton erfolgen und somit beschleunigt werden. Die Gemeinden werden in dem Verfahren eingebunden und angehört und haben nach der Errichtung einer Zone die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten und Einsprache gegen die Zone zu erheben. Dieses Verfahren entspricht den bereits bekannten Abfallzonen. Zudem ermöglicht es die Erzeugung von erneuerbaren Energien auf kantonaler Eben zu planen, die schnelleren Verfahren bieten mehr Sicherheit für Investoren und die Gemeinden werden entlastet.
Nach einer Diskussion fasst die Mitte Schaffhausen mit einer Drei-Viertel-Mehrheit die JA-Parole.
