JA zum Covid-19-Gesetz
Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes
Mit dem Covid-19-Gesetz sind die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, damit rasch gehandelt werden kann, und die Pandemie gezielt eingedämmt werden kann. Obwohl sich die Pandemie mittlerweile stark abgeschwächt hat, bleibt das Coronavirus unberechenbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährlichere Virusvarianten entstehen. Das Parlament deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall immer noch rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.
Unter den weiterhin erlaubten Massnahmen befinden sich unter anderem der Schutz besonders gefährdeter Personen, Import von Medikamenten gegen schwere Covid-Erkrankungen, Ermöglichung der Einreise von Grenzgängern, Covid-Zertifikat für den Reiseverkehr und die Reaktivierung der Swiss CovidApp.
Für das Referendumskomitee ist die Verlängerung nutzlos und schädlich. Das Gesetz ermögliche es diskriminierende Massnahmen einzuführen und die Gesellschaft erneut spalten zu können.
Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme der Vorlage. Für Bund und Kantone ist das Covid-19-Gesetz wichtig, um im Notfall auf die bewährten Instrumente zurückgreifen zu können. Dazu kommt, dass bei einer Ablehnung der Vorlage das Gesetz bis Ende 2023 ohnehin seine Gültigkeit behält.
Der Parteitag diskutiert die Vorlage kurz. Dabei überwiegt die Überzeugung, dass die getroffenen Massnahmen während der Pandemie richtig waren und die grössten Einschränkungen von aussen an die Schweiz herangetragen wurden.
Die Mitte Schaffhausen fasst daher mit grosser Mehrheit die JA-Parole.