Nein zum Corona-Solidaritätsbeitrag
Bestehende Massnahmen zur Abfederung der Corona-Krise sind ausreichend.
Die Initiative verlangt, dass Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als 2 Mio. Franken während fünf Jahren zusätzliche Vermögenssteuern bezahlen sollen, indem auf den 2 Mio. Franken übersteigenden Vermögensanteilen ein Zuschlag von 0.3 ‰ erhoben wird; der Zuschlag soll ab 2023 bis 2027 erhoben werden.
Nach Ansicht der Mitte Schaffhausen hat der Kanton aber mit den finanzpolitischen Reserven zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Massnahmen zur Abfederung der Corona–Krise bereits gut vorgesorgt. Es zeichnet sich aufgrund der guten Finanzlage überhaupt kein Bedarf für zusätzliche Mittel ab. Im Übrigen wäre es ungewiss, inwieweit die zusätzlichen Steuergelder wirklich im Sinne der Initiative eingesetzt würden.