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NEIN zur Justiz-Initiative

Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren („Justiz–Initiative)

Heute wählt das Parlament alle sechs Jahre die Bundesrichter und Bundesrichterinnen. Dabei
wird eine angemessene Vertretung der politischen Parteien angestrebt. Aus Sicht der Initiative
beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem wird kritisiert,
dass Parteilose keine Chance hätten, gewählt zu werden. Die Bundesrichter und
Bundesrichterinnen sollen daher künftig durch das Los bestimmt werden, nachdem eine
Fachkommission eine Anzahl fachlich und persönlich für das Richteramt geeignete Personenvorgängig ausgesucht hat.
Für Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren gemäss Initiative nicht zur
Bestimmung der Bundesrichter und Bundesrichterinnen. Das heutige System habe sich im
Grossen und Ganzen bewährt.
Der Parteitag diskutiert die Vorlage. Es gibt Sympathie für die Initiative, die auf Mängel im
heutigen System hingewiesen hat, die es zu beheben gilt. Dennoch kann sich die Mitte
Schaffhausen nicht mit dem vorgeschlagenen Losverfahren anfreunden, und die notwendigen
Verbesserungen können in anderer Weise erreicht werden. Daher fasst der Parteitag mit
deutlicher Mehrheit die NEIN-Parole.

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