JA zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes
Die finanzpolitischen Reserven wurden im Jahr 2017 im Finanzhaushaltsgesetzt (FHG) eingeführt. Sie dienen dazu vorübergehende Schwankungen im der Staatsrechnung abzufangen und um künftige Grossprojekte mitzufinanzieren. Da die Errichtung von finanzpolitischen Reserven immer mit intensiven Diskussionen im Kantonsrat verbunden ist, wird nun die in dieser Gesetzesvorlage genauer umschrieben, wozu finanzpolitische Reserven gebildet werden dürfen. Auch das Verfahren wird detaillierter geregelt. Der Kanton Schaffhausen hat in den Jahren 2016 bis 2022 Reserven in einer Gesamthöhe von 314 Mio Franken gebildet. Diese Reserven werden in der jährlichen Rechnung mit Zweck, Höhe und Dauer aufgeführt. Neben dem Kanton haben auch diverse Schaffhauser Gemeinden finanzpolitische Reserven gebildet. Das neue Gesetzt sieht vor, dass nur noch für vom Kanton oder der Gemeinde nicht beinflussbare Umstände (z.B. neue Gesetze des Bundes, Schwankungen der Steuereinnahme oder eine Pandemie) oder zur Vorfinanzierung von Projekten finanzpolitische Reserven gebildet werden dürfen. Für die Vorfinanzierung von Projekten braucht muss ein rechtskonformer Finanzierungsbeschluss, ein Grundsatzbeschluss oder ein Projektierungskredit der zuständigen Behörde vorliegen. Bei Annahme des Gesetzes gibt es für bereits bestehende Reserven eine Übergangsbestimmung, so dass diese bis zum Ablauf der Dauer erhalten bleiben. Bei der Ablehnung des Gesetzes behält die bisherige Regelung weiter ihre Gültigkeit. Die Mitte Schaffhausen begrüsst die Änderungen und Präzisierungen bei der Erstellung der finanzpolitischen Reserven. Die Versammlung geht auch davon aus, dass durch das neue Gesetz keine Einschränkungen im Handlungsspielraum für Gemeinden und Kanton entstehen. In der Abstimmung fasst der Parteitag die JA-Parole einstimmig.