JA zur Ombudsstelle
Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)
Das Gesetz regelt die Aufgaben und den Wirkungsbereich der Ombudsstelle, wobei die Hauptaufgabe in der Auskunftserteilung und Beratung im Umgang mit Behörden und Institutionen, der Vermittlung bei Konflikten zwischen Privaten und Behörden, dem Entgegennehmen von Meldungen von Anliegen, Beanstandungen und Missständen von Angestellten und Privaten gegenüber von Behörden sowie der Abgabe von Empfehlungen zu Händen der Behörden und Institutionen. Sie ist zuständig für die meisten kantonalen, öffentlich-rechtlichen Anstalten und Betriebe sowie für die Behörden der Gemeinden und kommunalen Zweckverbänden.
Für die Ombudsstelle soll ein Pensum von 50% geschaffen werden und zusätzlich eine 40% Stelle für Verwaltung, Administration und Sachbearbeitung. Für die Errichtung und den Betrieb wird mit jährlich wiederkehrenden Kosten von 150’000 CHF gerechnet. Die Ombudsstelle ist neutral und unabhängig organisiert und wird deshalb nicht in der kantonalen Verwaltung eingegliedert, sondern extern geschaffen.
Der Parteitag der Mitte Schaffhausen fasst einstimmig die JA-Parole.
