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JA zu den Änderungen des Steuergesetzes

139 Staaten weltweit haben sich in einem OECD/G20-Projekt darauf geeinigt, dass grosse, international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio Euro mit mindestens 15% besteuert werden sollen. In einer Volksabstimmung am 18. Juni 2023 wurden dafür auf Bundesebene die Rechtsgrundlagen geschaffen und eine Ergänzungssteuer eingeführt. Die Einnahmen daraus kommen zu 75% den Kantonen und zu 25% dem Bund zugute. Im Kantonschaffhausen gilt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften eine einheitliche Gewinnsteuer von 3.95% und ab dem Steuerjahr nur noch von 2.7%. Für ein Unternehmen mit Sitz in der Stadt Schaffhausen ergibt sich zusammen mit der direkten Bundessteuer somit eine Gesamtsteuerbelastung von 14% und ab 2025 von unter 13%. Zur Ergänzung auf die geforderten 15% wird also nach aktuellem Gesetzt die Ergänzungssteuer vom Bund erhoben. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass für den Gewinnanteil, welcher zwischen 5 und 15 Mio. Franken liegt, eine Steuer von 5.925% erhoben wird. Liegt der Gewinn über 15 Mio. Franken gilt neu ein einheitlicher Steuersatz von 4.85%. Zusammen mit den Kantons- (97%) und Gemeindesteuern (93% Stadt Schaffhausen) sowie der direkten Bundessteuer ergibt sich somit eine effektive Steuerbelastung von über 15% für ertragsstarke Unternehmen. Die Gesetzesänderung sieht auch vor, dass die Entlastungsbegrenzung ab dem Jahr 2025 weiter auf 70% bleibt. Ebenso werden die aufgrund der Corona-Krise eingeführten Entlastungsmassnahmen bis 2029 verlängert. Der Kanton rechnete durch die Gesetzesänderung mit Mehreinnahmen von bis zu 25 Mio. Franken im Jahr 2024 und ab 2025 bis zu 18 Mio. Franken. Auch die Gemeinden profitieren von diesen Mehreinnahmen.45% werden dem Lastenausgleich für Gemeinden zugeführt. Die Mitte Schaffhausen fasst einstimmig die JA-Parole.

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