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JA zu kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitligenschaften

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften erlaubt es den Kantonen, auf selbst genutzte Zweitwohnungen eine Steuer zu erheben. Diese Objektsteuer richtet sich nach dem tatsächlichen Wert der Immobilie (Realwert) – nicht nach einem fiktiven Mietwert.
Wird die Vorlage angenommen, wird gleichzeitig auch der Eigenmietwert abgeschafft. Dadurch entgehen den Kantonen Steuereinnahmen. Die neue Steuer soll diese Ausfälle ausgleichen. Dafür braucht es eine Verfassungsänderung, weil die Kantone heute keine solche Objektsteuer auf Zweitwohnungen erheben dürfen.

In der Diskussion werden hauptsächlich die Verringerung des Verwaltungsaufwand durch die einfachere Prüfung der Steuererklärung und die Verringerung der Verschuldung im Wohneigentum positiv hervorgehoben.
Es werden auch Bedenken in Bezug auf einen möglich schlechteren Unterhalt geäussert, da auch die Steuerabzüge entfallen werden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass gut unterhaltene Immobilien auch einen besseren Verkaufspreis erzielen.

Der Parteitag der Mitte Schaffhausen fasst mit grossem Mehr die JA-Parole.

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