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NEIN zum Volkspostulat

Teilrevision Stadtverfassung, Erweiterung Volksrechte durch Einführung des Volkspostulats

Politisch mitreden kann die Bevölkerung heute mit Volksinitiativen, Petitionen und einer Volksmotion. Mit letzterer können 100 unterzeichnende Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass die Stadtregierung einen Beschluss zu einem x-beliebigen Thema ausarbeitet oder eine bestimmte Massnahme für oder gegen etwas ergreift. Oder aber, man reicht eine Petition ein. Das Parlament kann die eingereichte Volksmotion allerdings für «motionsunwürdig» erklären. Während nun aber Parlamentarier ihre eigenen Motionen noch während der Beratung in Postulate umwandeln können, um die Regierung zu zwingen ein bestimmtes Anliegen ernsthaft prüfen und dazu ausführlich Stellung zu nehmen. Um auch dem Volk eine diese Möglichkeit zu bieten, soll nun das Volkspostulat eingeführt werden.

Die städtischen Vertreter am Parteitag sprechen sich mehrheitlich gegen die das Volkspostulat aus. Soll ein Postulat vom Volk eingereicht werden, so kann man dies heute schon mit Hilfe eines Parlamentariers machen. Für Parteien und Vereine ein machbarer Weg.
Zudem führe noch eine Partizipationsmöglichkeit zu mehr Verwirrung. Das Risiko die falsche Art für eine Vorstoss zu wählen steigt.

Entsprechend fassen die städtischen Mitglieder die NEIN-Parole.

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