JA zum elektronischen Identitätsnachweis
Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
Die vom Bund herausgegeben digitale E-ID soll eine einfache und sichere Art sein, sich zukünftig digital auszuweisen. Die E-ID soll kostenlos und freiwillig sein und das bestehende Angebot von ID und Reisepass ergänzen.
Die vom Bund geschaffene Infrastruktur soll auch kantonalen und kommunalen Behörde und Privaten zugänglich sein, damit Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise als digitale Nachweise direkt auf dem Smartphone verwaltet werden können. Die E-ID bietet grösstmöglichen Datenschutz, so kann zum Beispiel beim Alkoholkauf oder beim Discoeintritt nur das Alter abgefragt werden und für den Vorgang nicht benötigte Daten wie Geschlecht, Name und Körpergrösse bleiben geschützt.
In der Diskussion wird erwähnt das es heute schon Standard ist, sich über einen ID-Provider wie zum Beispiel SwissID, CH-Login, AGOV bei verschiedenen Diensten anzumelden. Diese ID-Provider sind meisten jedoch privat und jeder Dienst hat meistens einen eigenen ID-Provider. Die persönlichen Daten werden also mehrfach registriert. Dieses Problem wird von der E-ID gelöst und vereinfacht.
Bedenken werden bei der Freiwilligkeit geäussert. Die E-ID soll zwar freiwillig sein, wenn sich die E-ID zum de-Facto-Standard für die Identifizierung im Internet entwickelt, wird es einen indirekten Zwang dazu geben.
Nach der Diskussion fasst die Mitte Schaffhausen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die JA-Parole.
